Leistungen

Adoption eines ausländischen Kindes - Beurkundung im Geburtenregister beantragen

Wenn Sie ein ausländisches Kind adoptiert haben, können Sie die Beurkundung im Geburtenregister in Deutschland beantragen, sofern das Kind durch die Adoption die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt hat.

Wichtig: Sie sollten jedoch im Vorfeld die Anerkennung einer solchen Adoption im Inland klären.

Die ausländische Geburtsurkunde bleibt nach der Auslandsadoption Ihres Adoptivkindes gültig.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie haben ein ausländisches Kind adoptiert.

Ihr Adoptivkind hat durch die Adoption die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Beurkundung der Geburt Ihres im Ausland geborenen Kindes beim Standesamt Ihres Wohnsitzes beantragen. Dort können Sie gleichzeitig den Antrag auf eine neue Geburtsurkunde stellen.

Das Standesamt trägt die Geburt und Sie als Adoptiveltern im Personenstandsregister ein.

Hinweis: Das Standesamt, das die Beurkundung der Geburt Ihres im Ausland geborenen Kindes vornimmt, informiert automatisch andere Standesämter.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • alle Unterlagen, die im Herkunftsland für die Adoption erforderlich waren

Hinweis: Sie benötigen ausländische Urkunden mit Überbeglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung.

Kosten

  • für die Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt: EUR 160,00
  • für die Fortschreibung der Personenstandsregister am Standesamt des Wohnsitzes: keine

Hinweise

keine

Rechtsgrundlage

Personenstandsgesetz (PStG):

  • § 27 Feststellung und Änderung des Personenstandes, sonstige Fortführung
  • § 36 Geburten und Sterbefälle im Ausland

Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO):

  • § 5 Erhebung von Gebühren und Auslagen in Verbindung mit Anlage 1 (Gebührenverzeichnis)

Freigabevermerk

25.06.2024 Innenministerium Baden-Württemberg

Gemeinde Aitern

Bürgermeister Manfred Knobel
Schulweg 6
79677 Aitern
Telefon 07673 350
E-Mail: info@aitern.de

Verbandsverwaltung

Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald
Talstraße 22
79677 Schönau im Schwarzwald
E-Mail
Telefon 07673 8204-0
Fax 07673 8204-14

info@schoenau-im-schwarzwald.de
Kontaktformular

Öffnungszeiten der Verbandsverwaltung im Rathaus Schönau

Montag bis Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag                    
14.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag
14.00 bis 16.30 Uhr  

Kindergartenanmeldung