Home » Bürgerservice » Lebenslagen » Bauen und Modernisieren » Anschlüsse an Versorgungseinrichtungen

Anschlüsse an Versorgungseinrichtungen

Die Gemeinden erheben für die erstmalige endgültige Herstellung von einzelnen nicht leitungsgebundenen Anlagen (z.B. öffentliche Straßen, Wege, Parkflächen, Grün- und Lärmschutzanlagen) Erschließungsbeiträge. Diese richten sich nach den tatsächlich anfallenden Kosten.
Die Einzelheiten regeln die Gemeinden in Satzungen.
Schon mit Beginn der Herstellung kann die Gemeinde von Ihnen eine Vorauszahlung auf den Erschließungsbeitrag verlangen.

Außerdem muss Ihr Bauvorhaben an die öffentlichen Ver- und Entsorgungseinrichtungen angeschlossen sein. Daher müssen Sie zusätzlich folgende Kosten einplanen:

  • Wasserversorgung und Abwasserentsorgung

Mit den Gebühren für Trinkwasser und Abwasserbeseitigung werden die Herstellung und der Betrieb öffentlicher Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen finanziert. Dazu gehören z.B. Brunnen, öffentliche Kanäle, Kläranlagen und Regenrückhaltebecken.
Die Höhe der Gebühren ist in den jeweiligen kommunalen Satzungen geregelt.
Für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Ihres Grundstückes ist das örtliche Versorgungsunternehmen, meist ein städtischer Tochterbetrieb oder die Gemeinde selbst, zuständig.
Den Namen und die Anschrift des Unternehmens erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.

  • Kanalhausanschlusskosten

Von Ihrem Wohnhaus muss ein Anschluss an die öffentliche Kanalisation gelegt werden.
Die dabei anfallenden Kosten müssen Sie als Grundstückseigentümer beziehungsweise Grundstückseigentümerin tragen.

  • Wasser-, Gas- und Stromleitungen sowie deren Hausanschlusskosten

Diese Leitungen liegen in der Regel in den Straßen, von wo aus die einzelnen Hausanschlüsse abgehen. Die Kosten der Erstellung einer Hauptleitung und die einzelnen Anschlüsse werden in der Regel durch eine Umlage finanziert.
Nachdem Sie an das Netz angeschlossen sind, können Sie Strom und Gas über entsprechende Versorgungsunternehmen beziehen. Mit diesen schließen Sie einen individuellen Vertrag.
Genaue Informationen erhalten Sie von den Energieversorgungsunternehmen.

  • Telefonanschluss und Kabelfernsehen

Die Telefonleitungen und die Leitungen für das Kabelfernsehen müssen eventuell neu verlegt werden. Erkundigen Sie sich frühzeitig bei Ihrem Telefon- beziehungsweise Kabelanbieter, welche Kosten Ihnen entstehen. Die Telefonleitung wird in der Regel kostenlos zu Ihrem Haus verlegt. Sie müssen nur die Kosten für die Anschlüsse im Gebäude tragen. Für die Verlegung der Leitungen für das Kabelfernsehen müssen in der Regel Sie die Kosten tragen.

  • Abfallgebühren

Die Abfallgebühren setzen die Stadt- und Landkreise durch Satzung fest.
Einen Überblick über die Abfallgebühren, die von Kreis zu Kreis sehr unterschiedlich ausfallen können, bietet die jährliche Abfallbilanz des Umweltministeriums Baden-Württemberg.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

23.05.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg

Gemeinde Aitern

Bürgermeister Manfred Knobel
Schulweg 6
79677 Aitern
Telefon 07673 350
E-Mail: info@aitern.de

Verbandsverwaltung

Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald
Talstraße 22
79677 Schönau im Schwarzwald
E-Mail
Telefon 07673 8204-0
Fax 07673 8204-14

info@schoenau-im-schwarzwald.de
Kontaktformular

Öffnungszeiten der Verbandsverwaltung im Rathaus Schönau

Montag bis Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag                    
14.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag
14.00 bis 16.30 Uhr  

Kindergartenanmeldung